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Firmenbestatter
Firmenbestatter bieten Firmen, die kurz vor der Insolvenz stehen,
eine Übernahme mit eventueller folgender Verlagerung der
Kapitalgesellschaft ins Ausland an.
Die Verkäufer der Firmen sind im Regelfall aus folgenden Gründen
an einem solchen Angebot interessiert:
 | Vermeidung eines Insolvenzverfahrens um den eigenen Namen
sauber zu halten (Vermeidung eines Schufa-Eintrages, keine
amtliche Veröffentlichung der Insolvenz im Zusammenhang mit dem
eigenen Namen |
 | Versuch der Vermeidung von Haftungsansprüchen, eine
rechtlich ziemlich zwielichtige Hoffnung, die sich wohl eher an
der Tatsache der Übergabe der Geschäftsunterlagen an einen
Dritten orientiert als einem tatsächlichen Haftungsausschluss |
 | Ausschlachtung der Gesellschaft vor Übergabe an den neuen
Eigentümer durch Entnahme von Vermögensgegenständen aus dem
Betriebsvermögen |
Im Regelfall verlangt der Firmenbestatter für die Übernahme der
Firma ein Entgelt, z.B. in Höhe eines gewissen Prozentsatzes der
Schulden der Firma. Nach dem notariellen Verkauf, der gegen einen
symbolischen Betrag erfolgt, wird der bisherige
Geschäftsführer entlastet und der neue GF verlegt die Firma an den
neuen Standort, der sich oftmals im Ausland befindet, was
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen naturgemäß erschwert oder sogar
unmöglich macht.
Solche Konstellationen können nach momentanem Recht
strafrechtlich bedeutsam sein, es kommen Insolvenzverschleppung,
Betrug oder Steuerhinterziehung in Betracht.
Vor einem solchen Schritt ist es also auf alle Fälle ratsam, den
Rat eines seriösen Anwalts einzuholen.
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