Limited
Limited ist eine englische Rechtsform. Es handelt sich um eine
Kapitalgesellschaft, deren Gründung in zwei verschiedenen Formen
möglich ist.
Die Public Limited Company (PLC) bietet Aktien auf dem offenen
Markt an.
Die Private Limited Company by Shares (ltd) wird einer GmbH
gleichgesetzt und begrenzt die Anzahl der Gesellschafter.
Um diese Rechtsform in Deutschland zu nutzen und anzumelden, sind
eine Adresse und Vertretung in England nötig. Spezielle Agenturen
bieten hier ihre Dienste zu unterschiedlich hohen Kosten und
Vertragsbedingungen an. Die Gründungskosten liegen mit Preisen
zwischen 185 und 700 € deutlich unter denen der GmbH mit 1500-2000
€. Zu beachten ist, dass durch ein Büro oder einen
Sekretariatsdienst in England jährliche Folgekosten anfallen
können.
Die notarielle Anmeldung zum Eintrag ins deutsche Handelsregister
muss durch den Geschäftsführer erfolgen. Wenn die Limited ihre
hauptsächlichen Tätigkeiten in Deutschland ausführt, wird sie nach
deutschem Steuerrecht, gleich der GmbH behandelt, hat eine
Bilanzierungs- und Steuerklärungspflicht. Zusätzlich erwartet das
englische Finanzamt ein behördliches Schreiben mit der deutschen
Steuernummer, um eine Befreiung von der
Körperschaftssteuererklärung zuzulassen.
Die Vorteile der Limited gegenüber der GmbH liegen in einer
schnelleren Gründung, die nur wenige Tage dauert, in der
Transparenz und dem Einsatz von nur 100 britischen Pfund als
Eigenkapital, im Gegensatz zur GmbH mit 25.000 € Kapital. Die
Haftung entspricht dem Gesellschaftsvermögen. Auch ein Neustart
nach Insolvenz ist bei einer Limited möglich. Es entstehen
allerdings in Deutschland keinerlei Steuervorteile und es müssen
sowohl in Deutschland, als auch in England Steuererklärungen
eingereicht werden. In gesellschaftsrechtlichen Belangen wird
englisches Recht angewandt.
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