Feinstaubplakette
Die Feinstaubplakette ist eine Konsequenz aus der
Feinstaubverordnung (Verordnung zum Erlass und zur Änderung von
Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer
Kraftfahrzeuge), die am 01.03.2007 in Kraft getreten ist. Hiernach
dürfen deutsche Kommunen in Ballungsräumen Umweltzonen einrichten,
um in diesen die Feinstaubbelastung zu reduzieren. PKW, LKW und
Busse dürfen in diesen Umweltzonen nur fahren, wenn sie die dort
angegebene Schadstoffgruppe einhalten und über eine
Feinstaubplakette verfügen.
Die Farbe der Plakette bezeichnet die Schadstoffklasse. Fahrzeuge
mit sehr geringem Ausstoß erhalten die Klasse 4 (grüne Plakette),
die Klasse 3 mit etwas höherem Schadstoffausstoß besitzt die gelbe
Plakette während der Klasse 2 die rote Plakette zugewiesen wurde.
Für die Schadstoffgruppe 1 gibt es keine Plakette, was einem
Fahrverbot gleichkommt.
Die Plaketten sind beim TÜV, bei der DEKRA, den
Zulassungsstellen und in Werkstätten mit Erlaubnis zur Abnahme der
Abgasuntersuchung
erhältlich. die Kosten der Feinstaubplakette betragen zwischen 5
und 10 Euro Für die Erteilung ist die die Vorlage des
Fahrzeugscheins oder Fahrzeugbriefs beziehungsweise der
Zulassungsbescheinigung notwendig.
Die Plakette gilt unbegrenzt; bei einem Wechsel des
Kennzeichens wird jedoch eine neue Plakette notwendig.
Die Anbringung der Feinstaubplakette kann durch jedermann innen
an der Frontscheibe erfolgen.
Ausnahmeregelung zum Thema "Feinstaubplakette Oldtimer":
Oldtimer mit H-Kennzeichen oder rotem 07er Kennzeichen dürfen alle
Umweltzonen befahren.
Hinweis auf
https://www.gebrauchtwagen-nach-wunsch.de/, die hierzu auch
beraten.